Rechtsvorschriften über biologische Lebensmittel – sollten wir dem Bio-Logo vertrauen? | Eufic

Rechtsvorschriften über biologische Lebensmittel – sollten wir dem Bio-Logo vertrauen?

Zuletzt aktualisiert : 23 January 2019
Inhaltsverzeichnis

    Obwohl es von Verbrauchern anerkannt wird, erweckt das EU-Bio-Logo kein großes Vertrauen, wie von der EU-finanzierten Forschung im Rahmen des Strength2Food-Projektes gezeigt wurde.1 Dieser Mangel an Vertrauen ist vor allem auf mangelnde Kenntnisse über das biologische Produktionssystem zurückzuführen. Dieser Artikel beantwortet einige Fragen darüber, wie das biologische Produktionssystem in Europa gesteuert wird, insgesamt und innerhalb der Mitgliedstaaten.

    Wer ist für die Steuerung der biologischen Lebensmittelproduktion in der EU zuständig?

    Die Europäische Kommission

    Die Generaldirektion für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (GD AGRI) ist für die Entwicklung und Umsetzung von Strategien der biologischen Lebensmittelproduktion in Europa zuständig. GD AGRI verwaltet den Regelungsausschuss für die biologische Produktion, zu dem Vertreter der Mitgliedstaaten gehören, sowie eine Sachverständigengruppe für technische Beratung.

    Die Zuständigkeit für die Durchführung amtlicher Kontrolle der biologischen Produktion liegt bei der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (GD SANTE). Um sicherzustellen, dass die biologische Lebensmittelproduktion europaweit harmonisiert ist, beurteilt GD SANTE, ob die Mitgliedstaaten die Regeln der biologischen Lebensmittelproduktion einhalten.

    Mitgliedstaaten

    Obwohl das Gesetz und die Richtlinien zur biologischen Produktion auf EU-Ebene entwickelt wurden, sind die einzelnen Mitgliedstaaten für die Einrichtung von Kontrollsystemen, die die Einhaltung der Standards überwachen, verantwortlich.2 Die Mitgliedstaaten dürfen öffentliche, private oder kombinierte Kontrollsysteme einrichten. Gemäß der EU-Gesetzgebung müssen die Kontrollstellen über die notwendige Sachkompetenz, Ausrüstung und Infrastruktur verfügen, um die ordnungsgemäße Funktionsweise des biologischen Systems zu gewährleisten. Mindestens einmal pro Jahr überprüfen die nationalen Regulierungsbehörden, ob biologische Hersteller die Standards einhalten, und wenn dies nicht der Fall ist, handeln sie entsprechend. Derzeit gibt es 250 öffentliche und private Kontrollorganisationen, die die biologische Produktion in der gesamten EU überwachen.3

    Ist die Einfuhr geregelt?

    Biologische Lebensmittel, die außerhalb Europas produziert wurden, sind oft in den Regalen der Supermärkte, und zunehmend in draußenen Märkten zu finden. Um Produkte mit dem "Bio-Siegel" verkaufen zu können, müssen Ausfuhrländer die EU-Grundsätze und Regeln der biologischen Produktion in ihre Gesetzgebung integrieren. Darüber hinaus müssen die Überwachungs- und Steuerungsmaßnahmen denen der EU gleichwertig sein. Argentinien, Australien, Kanada, Costa-Rica, Chile, Indien, Israel, Japan, die Schweiz, Tunesien, die Vereinigten Staaten, Neuseeland, und die Republik Korea haben Abkommen mit der Europäischen Kommission zur Einfuhr biologischer Produkte in die EU abgeschlossen und legen jährlich ausführliche Berichte über ihre biologischen Produktionssysteme vor. 4, 5

    Was passiert im Fall der Nichteinhaltung?

    Wenn ein biologischer Hersteller die Regeln der biologischen Produktion verletzt, stellen Kontrollbehörden sicher, dass die Produkte vom Markt genommen oder umgepackt ohne Bio-Siegel werden, und nicht mehr als biologisch beworben werden.6 Wenn ein Hersteller wiederholt gegen die Regeln verstößt, kann ihm der Verkauf von biologischen Produkte innerhalb der EU untersagt werden.

    Verweise

    1. Hartmann M, et al. (2018). Quantitative research findings on European consumers’ perception and valuation of EU food quality schemes as well as their confidence in such measures. Strength2Food Project.
    2. EC Regulation 834/2007. Council Regulation 834/2007/EC of 28 June 2007 on organic production and labelling of organic products. Official Journal of the European Union L189, 20.07.2007:1-23.
    3. The European Commission (2015). List of Control Bodies and Control Authorities in the Organic Sector.
    4. EC Regulation 1235/2008, Annex III. Commission Regulation 1235/2008/EC of 8 December 2008 laying down detailed rules for implementation of Council Regulation (EC) No 834/2007 as regards the arrangements for imports of organic products from third countries.
    5. European Court of Auditors (2018). Background paper on Organic Food in the EU. Luxembourg City, Luxembourg.
    6. EC Regulation 834/2007. Council Regulation 834/2007/EC of 28 June 2007 on organic production and labelling of organic products. Official Journal of the European Union L189, 20.07.2007:1-23.