Was ist Aspartam (Q&A) und welche Lebensmittel enthalten diesen Zusatzstoff?
Zuletzt aktualisiert : 06 August 2024Aspartam ist seit über 30 Jahren auf dem Markt und in mehr als 100 Ländern der Welt zugelassen. Aspartam ist ein sehr gründlich getesteter Lebensmittelzusatzstoff mit einer umfassenden Reihe von Studien, die an Tiermodellen und Menschen durchgeführt wurden. All diese Studien zeigen, dass Aspartam unbedenklich ist.
Die ersten europäischen Sicherheitsbewertungen von Aspartam wurden 1984 vom damaligen Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss (SCF) der Europäischen Kommission veröffentlicht. Nachfolgende ergänzende Bewertungen wurden vom SCF in den Jahren 1988, 1997 und 2002 durchgeführt. Seit der Gründung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Jahr 2002 hat die Behörde die Sicherheit von Aspartam in den Jahren 2006, 2009, 2011 und zuletzt im Jahr 2013 erneut bestätigt.1-4 Im Jahr 2023 bestätigte auch der Gemeinsame Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (Joint Expert Committee on Food Additives, JECFA) der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen und der Weltgesundheitsorganisation erneut, dass Aspartam in den zugelassenen Mengen sicher in Lebensmitteln verwendet werden kann.5
Was ist Aspartam und warum wird es verwendet?
Aspartam ist ein kalorienarmer Süßstoff. Es liefert 4 Kalorien pro Gramm (ähnlich wie Zucker), aber da es im Verhältnis zum Gewicht etwa 200 Mal süßer ist als Zucker, wird nur sehr wenig Aspartam zum Süßen von Lebensmitteln benötigt. Aspartam fügt Lebensmitteln daher praktisch keine Kalorien hinzu. Aspartam ähnelt dem Geschmack von Zucker stark, unterstreicht den Geschmack von Zitrus- und anderen Früchten und fördert nicht die Entstehung von Karies.
In welchen Produkten wird es verwendet?
Aspartam wird als Zuckerersatz für die Herstellung von „energiereduzierten" oder „zuckerfreien" Lebensmitteln verwendet. Es wird auch bei der Herstellung von Lebensmitteln für besondere Ernährungszwecke verwendet. Beispiele für Lebensmittel und Getränke, die in diese Kategorien fallen, sind sprudelnde Erfrischungsgetränke, Desserts, Süßigkeiten, Milchprodukte, Kaugummi, Joghurt, kalorienarme und gewichtskontrollierende Produkte sowie Süßungsmittel. Das Vorhandensein von Aspartam muss auf dem Etikett entweder durch den Namen oder die E-Nummer (E-951) angegeben werden.
Was passiert mit Aspartam im Körper, nachdem es eingenommen wurde?
Aspartam zerfällt im Darm in seine drei Bestandteile: zwei Aminosäuren - Asparaginsäure und Phenylalanin - und Methanol, die dann ins Blut aufgenommen werden. Die beiden Aminosäuren (Asparaginsäure und Phenylalanin) sind Bausteine des Proteins und kommen natürlich in vielen alltäglichen Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch, Käse, Eiern und Milch vor. Methanol kommt auch natürlich in vielen Lebensmitteln wie Obst,Gemüse und deren Säften vor und ist Bestandteil der normalen Ernährung.
Diese Bestandteile werden im Körper auf genau die gleiche Weise verwendet, wie wenn sie in viel größeren Mengen aus herkömmlichen Lebensmitteln und Getränken stammen. Milch liefert beispielsweise etwa fünfmal mehr Phenylalanin und elfmal mehr Asparaginsäure als ein mit Aspartam gesüßtes Getränk; Tomatensaft liefert mehr als die dreifache Menge an Methanol als ein mit Aspartam gesüßtes Getränk. Weder Aspartam noch seine Bestandteile können sich im Körper ansammeln.
Woran erkenne ich, ob ein Produkt Aspartam enthält?
Lebensmittel und Getränke, die Aspartam enthalten, sind anhand der Inhaltsstoffliste auf dem Produktetikett zu erkennen. Wie alle für die Europäische Union zugelassenen Nahrungsmittelzusätze wurde auch Aspartam eine „E-Nummer“ zugeordnet. Wenn es in Nahrungsmitteln enthalten ist, ist entweder sein Name (d. h. „Aspartam“) oder seine Nummer (E-951) angegeben.6
Produkte, die Aspartam enthalten, müssen auch angeben, dass es sich um eine Phenylalaninquelle handelt. Dieses Etikett soll Menschen mit einer seltenen genetischen Erbkrankheit namens Phenylketonurie (PKU) helfen. Diese Menschen können Phenylalanin aus keiner Quelle verstoffwechseln und müssen die Aufnahme dieser Aminosäure kontrollieren.
Wie wurde Aspartam in der Europäischen Union zugelassen?
Aspartam wurde erstmals in den 1980er Jahren von einzelnen Mitgliedstaaten zugelassen. Die europäischen Rechtsvorschriften zur Harmonisierung der Verwendung von kalorienarmen Süßstoffen in Lebensmitteln wurden 1994 eingeführt, nachdem der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss (SCF) der Europäischen Kommission in den Jahren 1984 und 1988 gründliche unabhängige Sicherheitsbewertungen vorgenommen hatte. Weitere Überprüfungen der Daten zu Aspartam wurden 1997 und 2002 durch den SCF durchgeführt, wobei die Sicherheit von Aspartam erneut bestätigt wurde.7
Heute ist die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für die Arbeiten verantwortlich, die zuvor durch den SCF ausgeführt wurden. Seit der Gründung der EFSA im Jahr 2002 hat die Behörde die Sicherheit von Aspartam in den Jahren 2006, 2009 und 2011 erneut bestätigt.1-3 Die jüngste Bewertung von Aspartam durch die EFSA wurde am 10. Dezember 2013 veröffentlicht.4 Sie ist Teil der Neubewertung aller Lebensmittelzusatzstoffe, die vor dem 20. Januar 2009 in der EU zugelassen wurden.
Die EFSA kam zu dem Schluss, dass Aspartam und seine Abbauprodukte im Körper (Phenylalanin, Asparaginsäure und Methanol) bei den derzeitigen Aufnahmemengen für den menschlichen Verzehr unbedenklich sind und dass die derzeitige zulässige tägliche Aufnahmemenge(Acceptable Daily Intake, ADI) von 40 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht am Tag für die Allgemeinbevölkerung angemessen ist. Gemäß den zulässigen Höchstwerten für Aspartam in Lebensmitteln dürfen aromatisierte Getränke mit Aspartam (einschließlich Erfrischungsgetränke) maximal 600 mg/L Aspartam enthalten (obwohl sie in der Regel nur zwischen 100 und 350 mg/L enthalten). Eine durchschnittliche erwachsene Person mit 70 kg müsste also mindestens 4,67 l (oder etwa 14 Dosen mit 330 ml) Soda pro Tag trinken, um diese ADI zu erreichen. Die durchschnittliche Aufnahme von Aspartam liegt weit unter dem ADI-Wert und beträgt zwischen 0,7 und 8,5 mg/kg Körpergewicht pro Tag (bei Starkkonsumenten zwischen 4,1-27,5 mg/kg Körpergewicht pro Tag).
Allerdings gilt die obige zulässige Aufnahmemenge (ADI) nicht für Patienten, die an Phenylketonurie (PKU) leiden, da sie auf eine strikte Einhaltung einer an Phenylanalin armen Ernährung angewiesen sind. Im Bezug auf dieSchwangerschaft stellte die EFSA fest, dass bei der derzeitigen ADI kein Risiko für den sich entwickelnden Fötus durch die Exposition gegenüber Phenylalanin aus Aspartam besteht, ausgenommen Frauen mit PKU Die EFSA weist auch darauf hin, dass die Abbauprodukte von Aspartam auch in anderen Lebensmitteln natürlich vorkommen, z. B. ist Methanol in Obst und Gemüse enthalten. Der Anteil der Abbauprodukte von Aspartam an der Gesamternährung ist gering.
Wurde die Unbedenklichkeit von Aspartam von anderen Organisationen überprüft?
Alle wissenschaftlichen Erkenntnisse über Aspartam wurden von Aufsichtsbehörden auf der ganzen Welt geprüft, unter anderem von der US-amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) und im Jahr 2023 vom Gemeinsamen Expertenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen und der Weltgesundheitsorganisation.5,8 In allen Fällen wurde Aspartam als sicher eingestuft.
Im Jahr 2023 überprüfte die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), eine Einrichtung der Weltgesundheitsorganisation, alle verfügbaren Studien über Krebs bei Menschen und Tierversuche mit dem Süßstoff Aspartam.5 Dies veranlasste sie, Aspartam als „möglicherweise krebserregend für den Menschen" (Karzinogen der Gruppe 2B) einzustufen. Diese Einstufung beruht jedoch auf begrenzten Beweisen für die Kanzerogenität bei Mensch und Tier und auf begrenzten mechanistischen Beweisen dafür, wie die Kanzerogenität entstehen könnte. Sie enthält keine Angaben über die erforderliche Dosis, den Expositionsweg oder die Erhöhung des Risikos. Zusammenfassend lässt sich sagen, , dass es keinen überzeugenden Nachweis für einen Zusammenhang zwischen dem Konsum von Aspartam und Krebs beim Menschen gibt.
Verweise
- European Food Safety Authority (EFSA). (2006). Opinion of the Scientific Panel on food additives, flavourings, processing aids and materials in contact with food (AFC) related to a new long‐term carcinogenicity study on aspartame. EFSA Journal, 4(5), 35
- European Food Safety Authority (EFSA). (2009). Updated opinion on a request from the European Commission related to the 2nd ERF carcinogenicity study on aspartame, taking into consideration study data submitted by the Ramazzini Foundation in February 20
- EFSA Panel on Food Additives and Nutrient Sources added to Food (ANS). (2011). Statement on two recent scientific articles on the safety of artificial sweeteners. EFSA Journal, 9(2), 1996.
- EFSA Panel on Food Additives and Nutrient Sources added to Food (ANS). (2013). Scientific Opinion on the re‐evaluation of aspartame (E 951) as a food additive. EFSA Journal, 11(12), 3496.
- International Agency for Research on Cancer. (2023) JOINT FAO/WHO EXPERT COMMITTEE ON FOOD ADDITIVES Ninety-sixth meeting (Safety evaluation of certain food additives). Retrieved from https://www.who.int/publications/m/item/ninety-sixth-meeting-joint-fao-w
- Regulation (EC) No 1333/2008 of the European Parliament and of the Council of 16 December 2008 establishing a common authorisation procedure for food additives, food enzymes and food flavourings
- [SCF] Scientific Committee on Food. (2002). Opinion of the Scientific Committee on Food: Update on the safety of aspartame.
- Food and Drug Administration. (2023). Aspartame and Other Sweeteners in Food. Retrieved from https://www.fda.gov/food/food-additives-petitions/aspartame-and-other-sweeteners-food (Accessed 10/01/2024)